26/07/2009 – Spenden für das Vorarlberger Kinderdorf steuerlich absetzbar
Spenden an das Vorarlberger Kinderdorf können rückwirkend mit 1. Jänner 2009 steuerlich geltend gemacht werden.
Spenden an das Vorarlberger Kinderdorf können rückwirkend mit 1. Jänner 2009 steuerlich geltend gemacht werden.