Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern mitbringen?
Entscheidend sind sowohl innerfamiliäre Beziehungen als auch das soziale Netzwerk. Verheiratete und unverheiratete, gemischt- und gleichgeschlechtliche Paare, aber auch Einzelpersonen (mit oder ohne Kinder) können Pflegeeltern werden. Von Vorteil ist es, wenn der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekind einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entspricht. Auch die leiblichen Kinder und das Pflegekind sollten in punkto Alter und Persönlichkeit zueinander passen.
Liebe, Zeit, Belastbarkeit und mehr
Freude am Zusammenleben mit Kindern, Einfühlungsvermögen, Neugierde, Offenheit und elterliche Präsenz sind weitere Voraussetzungen. Pflegeeltern müssen zudem Geduld, Zeit, Belastbarkeit, die Fähigkeit, ein liebevolles Bindungs- und Beziehungsangebot zu machen, und eine hohe Reflexionsbereitschaft mitbringen. Die finanziellen Verhältnisse sollten gesichert und die Wohnung groß genug sein, damit das Pflegekind seinen Platz finden kann.
Kontakte zur Herkunftsfamilie
Auch wenn die leiblichen Eltern die Pflege und Erziehung entweder gerichtlich oder freiwillig abgegeben haben, bleiben sie als Eltern präsent. Eltern gestalten ihre Beziehung zum Kind in Form von Besuchskontakten, Briefen oder auch Telefonaten. Ein wertschätzender Umgang der Pflegefamilie mit den Herkunftseltern ist ein wesentlicher Aspekt für eine geglückte Integration des Kindes.
Zurück zur Herkunftsfamilie?
Stabilisiert sich die Situation in der Herkunftsfamilie kann auf Initiative der Eltern oder der Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit einer Rückführung überprüft werden. Bei dieser Entscheidung steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.