Meldestelle für Kinderschutz, HSchG und interne Angelegenheiten
Vielen Dank, dass Sie uns sagen, wenn etwas nicht gut läuft. Ihre Rückmeldung hilft uns, besser zu werden. Sie können die Beschwerde mit Ihrem Namen oder anonym abgeben.
Auf dieser Webseite haben Sie die Möglichkeit, Themen zu melden, die für Sie irritierend oder störend sind und Gehör finden sollten.
Das könnte sein:
- Sie erleben oder beobachten physische, psychische oder sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, etc. gegenüber Kindern oder Jugendlichen.
- Sie denken Ihre persönlichen Daten wurden nicht ausreichend geschützt
- Sie vermuten, dass gegen finanzielle Aspekte verstoßen wurde wie beispielsweise Diebstahl oder Veruntreuung
- Sie erleben oder beobachten Diskriminierung, Mobbing/Bossing oder Belästigung am Arbeitsplatz
- Sie erleben oder beobachten Verstöße gegen Gesetze bzw. interne Richtlinien durch die Führungskraft wie Nichtbearbeitung von Fehlverhalten und Missständen, keine Gewährleistung des Mitarbeiter:innenschutzes oder der Mitarbeiter:innensicherheit etc.
Wie kann ich einen Vorfall melden?
Sie können Ihre Informationen anonym oder mit Ihren Kontaktdaten abgeben.
Über die untenstehenden Buttons können Sie schriftliche Meldungen machen.
Muss ich mich registrieren?
Wenn Sie einen Hinweis geben, bekommen Sie einen 16-stelligen Zahlencode.
Mit diesem Code können Sie sich im Hinweisgebersystem einloggen und den Status Ihres Hinweises prüfen.
Notieren Sie den Zahlencode schriftlich oder speichern Sie ihn digital. Teilen Sie den Zahlencode nicht mit anderen. Wenn Sie den Code verlieren, können Sie sich nicht mehr einloggen und Sie müssten den Vorfall nochmals erneut melden.
Welchen Schutz habe ich als Hinweisgeber:in?
Wenn Sie ein Fehlverhalten oder Probleme melden, dürfen Sie keine Nachteile dadurch haben. Das wird durch die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen sichergestellt. Falschmeldungen oder das Anschwärzen von Kolleg:innen sind nicht erlaubt und können rechtliche Folgen haben.
Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen fallen nicht unter den Hinweisgeberschutz,
werden aber von uns genauso sorgfältig behandelt. Wir halten uns dabei an die Richtlinien der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe.
Was passiert mit den Daten in meiner Meldung?
Wenn Sie über unser Hinweisgebersystem eine Meldung machen, verwenden wir Ihre Daten, um den Hinweis intern zu prüfen und nötige Schritte zu unternehmen.
Ihre Daten werden nicht an andere weitergegeben, es sei denn, wir müssen das gesetzlich tun oder Sie erlauben es. Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es nötig ist. Danach löschen wir sie, es sei denn, es gibt gesetzliche Gründe, sie länger aufzubewahren.
Mehr Informationen über Datenschutz und Ihre Rechte finden Sie hier.
Wie wird meine Meldung bearbeitet?
Wenn Sie einen Vorfall melden, bestätigen wir den Eingang innerhalb von sieben Tagen. Wir prüfen den Hinweis und informieren Sie innerhalb von drei Monaten über die Ergebnisse.
Wenn nötig, kontaktieren wir Sie über Ihre Kontaktdaten (falls vorhanden).
Wir sorgen dafür, dass Ihre Identität geschützt bleibt.