Entscheidungen für die Zukunft treffen
Brauchen Sie ein Testament?
Wenn Sie kein Testament haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nächste Verwandte und Ehepartner.in werden als Erben eigesetzt. Wer nicht möchte, dass Verwandte oder – wenn es keine Verwandten gibt – der Staat den gesamten Nachlass erhält, kann mittels eines Testaments seine Vermögensnachfolge selbst regeln.
Mein letzter Wille – Testament und Vermächtnis
Mein letzter Wille ist die rechtsverbindliche, jederzeit widerrufbare Erklärung, was mit meinem Vermögen nach meinem Tod geschehen soll. Wird in meinem letzten Willen ein Erbe eingesetzt, so spricht man von einem Testament. Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger. Er erbt alles, was mir gehört hat, muss aber auch meine Schulden übernehmen.
Möchte ich aber einzelne Dinge (z. B. ein Sparbuch, eine Geldsumme, meinen Schmuck ...) anderen Personen als dem Erben zukommen lassen, dann nennt man dies Vermächtnis. Erbe und Vermächtnis können in meinem letzten Willen geregelt werden.
Im österreichischen Recht gibt er mehrere Testamentsformen: das schriftliche Testament, das eigenhändig oder fremdhändig erstellt wird; das gemeinschaftliche schriftliche Testament – dies ist nur zwischen Ehegatten zulässig; und das mündliche Testament, das nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Wir empfehlen, Ihr Testament mit einem Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens zu besprechen und im Zentralen Testamentsregister vermerken zu lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass ihr Testament auf jeden Fall auffindbar bleibt.
In den Händen der Kinder liegt unsere Zukunft
Seit August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbssteuer zu entrichten. Außerdem besteht seit diesem Zeitpunkt eine Anzeigenpflicht bei Schenkungen. Ausführliche Informationen zu den Änderungen durch die Steuerreform 2015/16 insbesondere zu den ab 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Neuerungen bei der Grunderwerbssteuer finden Sie auf www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke. Auch jeder Anwalt oder Notar kann Sie darüber informieren.
Wenn Sie den Verein Vorarlberger Kinderdorf in Ihrem letzten Willen bedenken, unterstützen Sie benachteiligte Kinder und Jugendliche und ermöglichen ihnen eine hoffnungsvolle Zukunft.
Wir, das Vorarlberger Kinderdorf – Träger des österreichischen Spendengütesiegels – garantieren Ihnen, dass wir respektvoll mit Ihren Interessen und Gefühlen umgehen. Oberste Maxime bei der Annahme von Erbschaften und Vermächtnissen ist die Erfüllung der Wünsche und Auflagen der Erblasser.innen und Ihrer Angehörigen. Zudem halten wir Erblasser:innen respektvoll in Ehren.